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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 8 vom Seite 2

Übersicht der Sozialversicherungswerte 2018

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenzen)


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2018
2017
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
59,400,00 €
57.600,00 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
53,100,00 €
52.200,00 €

Beitragssätze


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2018
2017
Gesetzliche KV
- allgemein
14,6 %
14,6 %
- ermäßigt
14,0 %
14,0 %
Arbeitgeberanteil/Arbeitnehmeranteil
- allgemein
7,3 %/7,3 %
zzgl. Zusatzbeitrag
7,3 %/7,3 %
zzgl. Zusatzbeitrag
- ermäßigt
7,0 %/7,0 %
zzgl. Zusatzbeitrag
7,0 %/7,0 %
zzgl. Zusatzbeitrag
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
1,0 %
1,1 %
PV
2,55 %
2,55 %
Beitragszuschlag für Kinderlose
0,25 %
0,25 %
Arbeitgeberanteil alle Bundesländer ohne Sachsen
1,275 %
1,275 %
Arbeitgeberanteil Sachsen
0,775 %
0,775 %
Arbeitnehmeranteil alle Bundesländer ohne Sachsen
- mit Zuschlag
1,525 %
1,525 %
- ohne Zuschlag
1,275 %
1,275 %
Arbeitnehmeranteil Sachsen
- mit Zuschlag
2,025 %
2,025 %
- ohne Zuschlag
1,775 %
1,775 %
RV/Knappschaftliche RV
18,6 %24,7 %
18,7 %/24,8 %
Arbeitslosenversicherung
3,0 %
3,0 %
Insolvenzgeldumlage
0,06 %
0,09 %

Höchstbeitragszuschuss


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2018
2017
KV mit/ohne Anspruch auf Krankengeld
323,03 €/309,75 €
317,55 €/304,50 €
PV alle Bundesländer ohne Sachsen
56,42 €
55,46 €
PV Sachsen
34,29 €
33,71 €

Beitragsbemessungsgrenzen


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Zeitraum
2018
2017
KV und PV
Jahr
Monat
53.10...

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