Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der fristgerechten Antragstellung
Leitsatz
Bei der Antragsfrist gem. § 61 Abs. 2 UStDV handelt es sich um eine Ausschlussfrist, sodass die dem Antrag beizufügenden Rechnungen
nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachgereicht werden können. Hieran hat
sich nach höchstricherlicher Rechtsprechung auch nach Änderung des Antragsverfahrens, wonach Rechnungen nicht mehr in Papierform,
sondern elektronisch übermittelt werden müssen, nichts geändert.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2582 Nr. 44 DStR 2018 S. 8 Nr. 38 DStRE 2018 S. 1305 Nr. 21 EFG 2017 S. 1775 Nr. 21 CAAAG-62533
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.