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Einkommen-/Lohnsteuer | Zum steuerfreien Aufladen von E-Bikes
Das BMF hat sein Schreiben zur Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften vom - IV C 5 - S 2334/14/10002-03 NWB XAAAF-89036 (BStBl 2016 I S. 1446 = Kurzinfo StuB 2017 S. 37 NWB XAAAF-89934) angepasst. Danach ist nun auch das steuerfreie Aufladen von Elektrofahrrädern, die verkehrsrechtlich nicht S. 873als Kfz einzuordnen sind, im Betrieb des Arbeitgebers möglich ( NWB KAAAG-60851).
Hintergrund: Nach § 3 Nr. 46 EStG sind die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 2 EStG an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) und für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche ...