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BFH 24.08.2017 V R 25/16, StuB 22/2017 S. 875

Umsatzsteuer | Medizinische Laborleistungen in der Umsatzsteuer

Medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführt werden, der sie angeordnet hat, können nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG steuerfrei sein (Bezug: § 4 Nr. 14 Buchst. a, Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. bb UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und c MwStSystRL).

Praxishinweise

(1) Im Urteilsfall wurde dem von einer privaten GmbH betriebenen medizinischen Labor von Ärzten und Heilpraktikern biologisches Probenmaterial (Blutproben oder Serum) zugesandt. Das Labor untersucht diese Proben labortechnisch zwecks Bestimmung sog. IgG-Antikörper gegen Nahrungsmittel. Die streitigen Laborleistungen sind im Streitjahr 2009 nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2009 steuerfrei. Diese Vorschrift stellt lediglich „Heilbeha...