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BFH 03.08.2017 IV R 12/14, StuB 22/2017 S. 871

Investitionsabzugsbetrag: Investitionszulage erhöht Betriebsgröße bei Betriebsvermögensvergleich

Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der Anspruch auf Investitionszulage bei Bestimmung der Betriebsgröße gem. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG als Voraussetzung eines Investitionsabzugsbetrags zu berücksichtigen (Bezug: § 4 Abs. 1 und 3, § 5 Abs. 1, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a, c, Abs. 7, § 11, § 52 Abs. 23 Satz 5 EStG 2007; § 243 Abs. 3, § 247 Abs. 1, § 252 Abs. 1 Nr. 4, § 264 Abs. 1, § 266 Abs. 2 B.II.4. HGB; § 4, § 12, § 13 InvZulG).

Praxishinweise

Nach § 7g EStG können Stpfl. für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag). Der Investitionsabzugsbetrag kann u. a. nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Betrieb ...