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Darlehensvertragliche Gestaltungen bei Mietvertragsanpassungen
Fallstudie unter Beachtung ertrag- und umsatzsteuerrechtlicher Normen
Vertragsgestaltungen lassen es zu, Finanzierungselemente mit der Überlassung eines Wirtschaftsguts zu verbinden. Regelmäßig wird in diesen Fällen ein atypischer Mietvertrag vorliegen. Eine der wohl bekanntesten Formen ist der Leasingvertrag. Der Vorteil kann u. a. darin bestehen, auf diesem Weg Finanzmittel zu beschaffen und damit die Liquiditätssituation zu verbessern. Derartige Gestaltungen strapazieren jedoch die üblichen Strukturen des bürgerlichen Rechts, wie bereits die Diskussion um ihre Einordnung im zivilrechtlichen Schrifttum zeigt. Auch steuerrechtlich verdeutlichen die jüngst veröffentlichten Urteile des BFH zu Leasingverträgen, dass die bilanz- als auch umsatzsteuerrechtliche Behandlung streitanfällig ist. Nicht minder diskussionswürdig sind Kompensationszahlungen in Form von Barzahlungen, die bei der Aufgabe einer unentziehbaren Rechtsposition vereinbart werden. Insbesondere im Immobiliensektor werden nachteilig geänderte Vertragssituationen herbeigeführt, um damit im Zusammenhang stehende vorausbezahlte, kompensierende Rückerstattungen zu generieren. D. h. der Miet- bzw. Leasingvertrag wird außerordentlich – mit einem deutlich ...