Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Hamburg 13.10.2017 11 U 53/17, NWB 47/2017 S. 3558

GmbH | Geschäftsführerhaftung für Umsatzsteuerzahlung nach Insolvenzreife

Von der grundsätzlichen Erstattungspflicht des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der materiellen Insolvenzreife ausgenommen sind nur solche Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers vereinbar sind (§ 64 Satz 2 GmbHG). Privilegiert sind nicht nur Zahlungen auf strafbewehrte Zahlungsverpflichtungen des Geschäftsführers, sondern auch Zahlungen im Austausch für eine vollwertige und zeitnahe Gegenleistung. Und auch Zahlungen, durch die aus vorheriger Sicht im Einzelfall größere Nachteile für die Masse abgewendet werden können, zählen hierzu. Nicht privilegiert ist die Umsatzsteuer, die in gezahlten Rechnungsbeträgen enthalten ist und die (nur) möglicherweise vom Finanzamt verrechnet oder erstattet wird. Hier steht schon nicht fest, ob eine Umsatzsteuererstattung überhau...