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Lohnsteuer | BMF-Schreiben zu Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab
Das die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab bekannt gegeben.
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Das Schreiben gilt entsprechend für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.