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BBK Nr. 22 vom Seite 1029

Umsatzsteuerliche Organschaft mit Personengesellschaften

Marion Fetzer und Karl R. Bihler

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 1040Mit dem mit Spannung erwarteten Schreiben vom hat das BMF auf die jüngere Rechtsprechung insbesondere des EuGH und des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Änderungen des UStAE durch das

Das BMF hat die Organgesellschaftsfähigkeit von Personengesellschaften nun klarstellend geregelt. Dabei wurden insbesondere die finanziellen und organisatorischen Eingliederungsvoraussetzungen präzisiert:

  • [i]Finanzielle Eingliederung Eine Personengesellschaft muss als Organgesellschaft finanziell vollständig, also zu 100 %, in den Organträger eingegliedert sein. Somit genügt schon eine minimale Beteiligung eines Fremdgesellschafters, um die finanzielle Eingliederung bei einer Personengesellschaft auszuschließen. Explizit nimmt das BMF nun die „Eingliederung mit Durchgriffsrechten“ mit in den UStAE auf. Dadurch soll verdeutlicht werden, dass der Organträger die entscheidende Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft besitzen muss.

  • [i]Organisatorische Eingliederung Für die organisatorische Eingliederung muss der Organträger künftig aktiv seinen Willen in der Organgesellschaft durchsetzen könne...