Bereitstellung trockener Brötchen und Heißgetränke
Leitsatz
Die Bereitstellung trockener Brötchen und Heißgetränke durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug
in Form eines „Frühstücks”, sondern einen Sachbezug in Gestalt von "Kost" dar, auf den die 44 Euro-Freigrenze nach § 8 Abs.
2 Satz 9 a.F. EStG angewendet werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2017 S. 18 Nr. 40 DStR 2018 S. 6 Nr. 25 DStRE 2018 S. 843 Nr. 14 EFG 2017 S. 1673 Nr. 20 EStB 2018 S. 75 Nr. 2 GStB 2017 S. 387 Nr. 11 KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 11 KÖSDI 2017 S. 20511 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2017 S. 3260 ZAAAG-61750
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