IFRS 16
Anhang A: Definitionen
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards.
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Bereitstellungsdatum | Datum, zu dem ein
Leasinggeber einem
Leasingnehmer einen
zugrunde liegenden Vermögenswert zur Nutzung
bereitstellt. |
Wirtschaftliche
Nutzungsdauer | Entweder der Zeitraum, über den ein Vermögenswert voraussichtlich
für einen oder mehrere Nutzer wirtschaftlich nutzbar ist, oder die Anzahl an
Produktions- oder ähnlichen Einheiten, die ein oder mehrere Nutzer
voraussichtlich mit einem Vermögenswert erzielen können. |
Effektiver
Zeitpunkt der Änderung | Datum, zu dem beide Seiten eine Änderung des
Leasingverhältnisses
vereinbaren. |
Beizulegender
Zeitwert | Zwecks Anwendung der in diesem Standard enthaltenen
Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber
der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander
unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld
beglichen werden könnte. |
Finanzierungsleasingsverhältnis | Ein
Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen
alle mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden
Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen übertragen
werden. |
Feste Zahlungen | Zahlungen, die ein
Leasingnehmer an einen
Leasinggeber leistet, um über die
Laufzeit des Leasingverhältnisses zur
Nutzung eines zugrunde liegenden
Vermögenswerts berechtigt zu sein, ohne
variable Leasingzahlungen. |
Bruttoinvestition in das
Leasingverhältnis | Die Summe aus |
(a) den
Leasingzahlungen, die dem Leasinggeber im
Rahmen eines
Finanzierungsleasingverhältnisses zustehen,
und | |
(b) etwaigen
nicht garantierten Restwerten, die dem
Leasinggeber zufallen. | |
Beginn des
Leasingverhältnisses | Das Datum der Leasingvereinbarung oder das Datum, an
dem sich die Vertragsparteien zur Einhaltung der wesentlichen Bedingungen der
Leasingvereinbarung verpflichten, je nachdem, welches von beiden das frühere
ist. |
Anfängliche direkte
Kosten | Zusätzliche Kosten, die bei der Erlangung eines
Leasingverhältnisses entstehen und ohne
dessen Abschluss nicht angefallen wären, mit Ausnahme der Kosten, die einem
Leasinggeber, der Hersteller oder Händler
ist, in Verbindung mit einem
Finanzierungsleasingsverhältnis
entstehen. |
Dem Leasingverhältnis zugrunde liegender
Zinssatz | Der Zinssatz, bei dem der Barwert a) der
Leasingzahlungen und b) des
nicht garantierten Restwerts der Summe aus
i) dem beizulegenden Zeitwert des
zugrunde liegenden Vermögenswerts und ii)
allen etwaigen anfänglichen direkten Kosten
des Leasinggebers entspricht. |
Leasingverhältnis | Ein Vertrag oder Teil eines
Vertrags, der im Austausch für eine Gegenleistung für einen bestimmten Zeitraum
zur Nutzung eines Vermögenswerts (des zugrunde liegenden
Vermögenswerts) berechtigt. |
Leasinganreize | Zahlungen, die ein
Leasinggeber im Zusammenhang mit einem
Leasingverhältnis an einen
Leasingnehmer leistet, oder die
Rückerstattung oder Übernahme von Kosten des Leasingnehmers durch den
Leasinggeber. |
Änderung eines
Leasingverhältnisses | Eine in den ursprünglichen Bedingungen nicht
vorgesehene Änderung des Umfangs eines
Leasingverhältnisses oder seiner
Gegenleistung (wenn beispielsweise ein zusätzliches Recht auf Nutzung eines
oder mehrerer zugrunde liegender
Vermögenswerte eingeräumt oder ein bestehendes Recht
gekündigt oder die vertragliche Laufzeit des
Leasingverhältnisses verlängert oder verkürzt
wird). |
Leasingzahlungen | Zahlungen, die ein
Leasingnehmer an einen
Leasinggeber leistet, um das Recht zu
erhalten, einen zugrunde liegenden
Vermögenswert über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses zu nutzen; hierzu
zählen: |
(a)
feste Zahlungen (einschließlich de facto
fester Zahlungen) ohne
Leasinganreize, | |
(b) variable
Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz
gekoppelt sind, | |
(c) der
Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist,
dass er diese wahrnehmen wird, und | |
(d) Strafzahlungen für die Kündigung des
Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit
berücksichtigt ist, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption wahrnehmen
wird. | |
Für den
Leasingnehmer schließen Leasingzahlungen auch Beträge ein, die er im Rahmen von
Restwertgarantien voraussichtlich wird
entrichten müssen; nicht als Leasingzahlungen zu betrachten sind Zahlungen für
Nichtleasingkomponenten eines Vertrags, es sei denn, der Leasingnehmer
entscheidet sich dafür, diese mit einer Leasingkomponente zu kombinieren und
beide als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. | |
Für den Leasingnehmer schließen
Leasingzahlungen auch Beträge ein, die er im Rahmen von Restwertgarantien
voraussichtlich wird entrichten müssen; nicht als Leasingzahlungen zu
betrachten sind Zahlungen für Nichtleasingkomponenten eines Vertrags, es sei
denn, der Leasingnehmer entscheidet sich dafür, diese mit einer
Leasingkomponente zu kombinieren und beide als eine einzige Leasingkomponente
zu bilanzieren. | |
Laufzeit des
Leasingverhältnisses | Die unkündbare Grundlaufzeit, in der ein
Leasingnehmer zur Nutzung
eines zugrunde liegenden Vermögenswerts
berechtigt ist, sowie |
(a) die
Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des
Leasingverhältnisses ergeben, sofern der
Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird,
und | |
(b) die Zeiträume, die sich
aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern der
Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben
wird. | |
Leasingnehmer | Ein Unternehmen, das im
Austausch für eine Gegenleistung das Recht erhält, einen
zugrunde liegenden Vermögenswert für einen
bestimmten Zeitraum zu nutzen. |
Grenzfremdkapitalzinssatz des
Leasingnehmers | Der Zinssatz, den ein
Leasingnehmer zahlen müsste, um für eine
ähnliche Laufzeit und mit einer ähnlichen Sicherheit das nötige Fremdkapital
aufzunehmen, um in einem ähnlichen wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert
zu erwerben, der ihm ein vergleichbares
Nutzungsrecht bietet. |
Leasinggeber | Ein Unternehmen, das im
Austausch für eine Gegenleistung Recht einräumt, einen
zugrunde liegenden Vermögenswert für einen
bestimmten Zeitraum zu nutzen. |
Nettoinvestition in das
Leasingverhältnis | Die Bruttoinvestition in ein
Leasingverhältnis, abgezinst zu dem dem
Leasingverhältnis zugrunde liegenden
Zinssatz. |
Operating-Leasingverhältnis | Ein
Leasingverhältnis, bei dem nicht im
Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden
Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen übertragen
werden. |
Leasingzahlungen für optionale
Zeiträume | Zahlungen, die ein Leasingnehmer an einen Leasinggeber leisten
muss, um in den unter eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption fallenden,
nicht in die Laufzeit des Leasingverhältnisses eingeschlossenen Zeiten zur
Nutzung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts berechtigt zu
sein. |
Verwendungszeitraum | Der gesamte Zeitraum, in dem
ein Vermögenswert zur Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden genutzt wird
(einschließlich etwaiger nicht aufeinanderfolgender
Zeiträume). |
Restwertgarantie | Eine Garantie, die eine nicht
mit dem Leasinggeber verbundene Partei
gegenüber dem Leasinggeber abgibt, wonach der Wert (oder ein Teil des Werts)
des zugrunde liegenden Vermögenswerts am
Ende des Leasingverhältnisses eine bestimmte
Mindesthöhe erreichen wird. |
Nutzungsrecht | Ein Vermögenswert, der das
Recht eines Leasingnehmers auf Nutzung
eines zugrunde liegenden Vermögenswerts
während der Laufzeit des
Leasingverhältnisses darstellt. |
Kurzfristiges
Leasingverhältnis | Ein
Leasingverhältnis, dessen
Laufzeit am
Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate
beträgt; ein Leasingverhältnis mit einer Kaufoption ist kein kurzfristiges
Leasingverhältnis. |
Unterleasingverhältnis | Eine Transaktion, bei der ein
zugrunde liegender Vermögenswert von einem
Leasingnehmer
(„Unterleasinggeber“) an einen Dritten weitervermietet wird, das
Leasingverhältnis
(„Hauptleasingverhältnis“) zwischen Hauptleasinggeber und
Hauptleasingnehmer aber weiter wirksam bleibt. |
Zugrunde liegender
Vermögenswert | Ein Vermögenswert, der Gegenstand eines
Leasingverhältnisses ist, bei dem ein
Leasinggeber einem
Leasingnehmer das Recht auf Nutzung dieses
Vermögenswerts eingeräumt hat. |
Nicht realisierter
Finanzertrag | Die Differenz zwischen |
(a) der Bruttoinvestition in das
Leasingverhältnis und | |
(b) der Nettoinvestition
in das Leasingverhältnis. | |
Nicht
garantierter Restwert | Der Teil des Restwerts des zugrunde
liegenden Vermögenswerts, dessen Realisierung durch den
Leasinggeber nicht gesichert ist oder nur
durch eine mit dem Leasinggeber verbundene Partei garantiert
wird. |
Variable
Leasingzahlungen | Der Teil der Zahlungen, die ein
Leasingnehmer an einen
Leasinggeber leistet, um einen
zugrunde liegenden Vermögenswert über
die Laufzeit des Leasingverhältnisses nutzen
zu dürfen, der variiert, weil sich nach dem
Bereitstellungsdatum Fakten und Umstände
geändert haben, die nicht allein an den Zeitablauf geknüpft
sind. |
In anderen Standards definierte und im
vorliegenden Standard mit derselben Bedeutung verwendete
Begriffe | |
Vertrag | Eine Vereinbarung zwischen
zwei oder mehr Parteien, die durchsetzbare Rechte und Pflichten
begründet. |
Nutzungsdauer | Der Zeitraum, über den ein
Vermögenswert voraussichtlich von einem Unternehmen nutzbar ist, oder die
voraussichtlich mit dem Vermögenswert im Unternehmen zu erzielende Anzahl an
Produktionseinheiten oder ähnlichen Messgrößen. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAG-61632