IFRS 16 4

Anwendungsbereich

4

Dem Leasingnehmer steht es frei, diesen Standard auf Leasingverhältnisse anzuwenden, die andere immaterielle Vermögenswerte als die in Paragraph 3(e) genannten zum Gegenstand haben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAG-61632