IFRS 16 C6
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards.
Übergangsvorschriften
Leasingnehmer
C6
Der Leasingnehmer wendet die gemäß Paragraph C5 gewählte Methode durchgängig für alle Leasingverhältnisse an, bei denen er Leasingnehmer ist.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAG-61632