IFRS 16 C14
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards.
Übergangsvorschriften
Leasinggeber
C14
Außer in den in Paragraph C15 beschriebenen Fällen ist der Leasinggeber in Bezug auf Leasingverhältnisse, bei denen er der Leasinggeber ist, nicht verpflichtet, beim Übergang Anpassungen vorzunehmen. Er bilanziert diese Leasingverhältnisse ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung gemäß diesem Standard.
Fundstelle(n):
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TAAAG-61632