Anhang B: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des Standards. Er beschreibt die Anwendung der Paragraphen 1–103 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards.
Identifizierter Vermögenswert
Substanzielle Substitutionsrechte
B15
Hat der Lieferant nur zu oder nach einem bestimmten Zeitpunkt oder bei oder nach Eintreten eines bestimmten Ereignisses das Recht oder die Verpflichtung, den Vermögenswert zu ersetzen, gilt sein Substitutionsrecht nicht als substanziell, weil es ihm in diesem Fall nicht während des gesamten Verwendungszeitraums ohne Weiteres möglich ist, einen Vermögenswert durch alternative Vermögenswerte zu ersetzen.
Fundstelle(n):
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TAAAG-61632