IFRS 16 49
Leasingnehmer
Darstellung
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In der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis hat der Leasingnehmer Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeit getrennt vom Abschreibungsbetrag für das Nutzungsrecht darzustellen. Nach Paragraph 61 von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss muss ein Unternehmen Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeit, die das Unternehmen in Anwendung von Paragraph 36(a) ermittelt hat, der Kategorie „Finanzierung“ der Gewinn- und Verlustrechnung zuordnen.
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TAAAG-61632