Leasingnehmer
Bewertung
Folgebewertung
46B
Der praktische Behelf in Paragraph 46A gilt nur für Mietkonzessionen, die eine unmittelbare Folge der COVID-19- Pandemie sind, und auch nur, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
die Veränderung bei den Leasingzahlungen führt dazu, dass die geänderte Gegenleistung für das Leasingverhältnis im Wesentlichen gleich hoch bleibt wie die Gegenleistung für das Leasingverhältnis unmittelbar vor der Veränderung oder sich verringert,
eine etwaige Verringerung der Leasingzahlungen betrifft nur Zahlungen, die ursprünglich zum oder vor dem fällig sind (eine Mietkonzession, die zu verringerten Leasingzahlungen bis zum und erhöhten Leasingzahlungen nach dem führt, würde diese Voraussetzung beispielsweise erfüllen), und
die übrigen Vertragsbedingungen des Leasingverhältnisses erfahren keine wesentliche Veränderung.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAG-61632