Leasingnehmer
Bewertung
Folgebewertung
Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit
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Nach dem Bereitstellungsdatum bewertet der Leasingnehmer die Leasingverbindlichkeit wie folgt:
er erhöht den Buchwert, um dem Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit Rechnung zu tragen,
er verringert den Buchwert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen, und
er bewertet den Buchwert neu, um jeder in den Paragraphen 39–46 dargelegten Neubewertung oder Änderung des Leasingverhältnisses oder aber geänderten de facto festen Leasingzahlungen Rechnung zu tragen (siehe Paragraph B42).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAG-61632