IFRS 16 30
Leasingnehmer
Bewertung
Folgebewertung
Folgebewertung des Nutzungsrechts
Anschaffungskostenmodell
30
Will der Leasingnehmer nach dem Anschaffungskostenmodell verfahren, muss er das Nutzungsrecht zu Anschaffungskosten wie folgt bewerten:
(a)
abzüglich aller kumulierten planmäßigen Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen und
(b)
angepasst um jede in Paragraph 36(c) aufgeführte Neubewertung der Leasingverbindlichkeit.
Fundstelle(n):
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TAAAG-61632