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IFRS 16 16

Identifizierung eines Leasingverhältnisses (Paragraphen B9-B33)

Leasingnehmer

16

Nichtleasingkomponenten sind vom Leasingnehmer nach anderen geltenden Standards zu bilanzieren, es sei denn, er wendet den in Paragraph 15 beschriebenen praktischen Behelf an.

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TAAAG-61632

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