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Umsatzsteuer | Zur Steuerfreiheit der Einräumung von Liegerechten in Begräbniswäldern
Nach dem ist die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG als Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei, wenn dabei räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden.
Der Kläger war Eigentümer des als „Urnenbegräbniswald“ bezeichneten Grundstücks, das nach Maßgabe der Friedhofsordnung der Gemeinde als Urnenfriedhof diente. Er räumte Interessenten entgeltlich auf privatrechtlicher Grundlage sog. Liegerechte für 20 bis 99 Jahre auf festgelegten, nummerierten und registrierten Plätzen ein. Darin erblickte der BFH steuerfreie Grundstücksvermietungen und erachtete dem Kläger obliegende zusätzliche Leistungen (Beratungen über die konkreten Bestattungsplätze, Unterh...