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Grunderwerbsteuer | Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang
Nach dem schuldet der Veräußerer in den Fällen des einheitlichen Erwerbsvorgangs die Grunderwerbsteuer in voller Höhe auch dann, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter zivilrechtlich zur Gebäudeerrichtung verpflichtet ist.
Einmal mehr diente ein „Vertragsbündel“ als Begründung dafür, in der Steuerbemessungsgrundlage für die Veräußerung eines unbebauten Grundstücks das von einem Dritten zu errichtende Gebäude einzubeziehen. Im Streitfall ist die Steuer insoweit gegen den Veräußerer des unbebauten Grundstücks festgesetzt worden. Die umfangreiche Urteilsbegründung zeigt, wie differenziert und schwierig die Rechtsfindung in derartigen Fällen ist.