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GK Nr. 11 vom Seite 11

Eigentumsvorbehalte

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ist in der betrieblichen Praxis ein weit verbreitetes Sicherungsmittel beim Abschluss von Kaufverträgen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was Eigentumsvorbehalt konkret bedeutet, welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben und warum der einfache Eigentumsvorbehalt für Großhändler oft problematisch ist.

Was bedeutet Eigentumsvorbehalt?

Ein Eigentumsvorbehalt verzögert die im Kaufvertrag vorgesehene Übertragung des Eigentums an einer Sache auf den Käufer. Die wichtigste gesetzliche Grundlage für Kaufverträge ist § 433 BGB.

Rechtsgrundlagen

§ 433 BGB: Pflichten beim Kaufvertrag

(1)

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2)

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Die Vertragsparteien eines Kaufvertrages gehen jeweils zwei Pflichten ein. Der Lieferer (Verkäufer) muss dem Kunden (Käufer) lt. § 433 Abs. 1 BGB

  • die Sache übergeben, ihm also den Besitz an der Sache verschaffen, und

  • ihm das Eigentum daran übertragen.

In § 433 Abs. 2 BGB sind die Pflic...

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GK - Die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement