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BÜRO Nr. 11 vom Seite 16

Korruption und Compliance (II) – Wie Unternehmen Korruption bekämpfen können

Dipl.-Hdl. Karsten Beck; Wiesenttal und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler; Fürth

In der letzten Ausgabe haben wir uns mit der Korruption als globalem Phänomen befasst. Glaubt man den Unternehmensleitsätzen der meisten Konzerne, spielt für sie die Korruptionsbekämpfung eine wichtige Rolle. Doch wie lässt sich dieser ehrbare Grundsatz in der betrieblichen Praxis umsetzen? Der folgende Beitrag soll anhand konkreter Beispiele Möglichkeiten aufzeigen, wie Unternehmen Korruption systematisch vermeiden bzw. bekämpfen können.

Warum auf Korruption verzichten?

Zunächst einmal stellt sich die Frage, warum Unternehmen überhaupt ernst gemeinte Antikorruptionsprogramme durchführen sollten. Schließlich kann mit dem Verzicht auf Korruption auch ein Wettbewerbsnachteil gegenüber korrumpierenden Konkurrenzunternehmen verbunden sein, wenn es z. B. um die Akquirierung von Kundenaufträgen geht und die Entscheidungsträger beim Auftraggeber für Bestechungsgelder empfänglich sind.

Bestechung als Straftatbestand

Lange Zeit schien es so, als ob selbst der Gesetzgeber die Zahlung von Bestechungsgeldern durch deutsche Unternehmen bewusst billigen würde. So waren bis ins Jahr 2002 Zuwendungen (Schmiergeldzahlungen) deutscher Unternehmen an ausländische Geschäftspartner kein Straftatbestand und...

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