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Verein zur Förderung der Open-Source-Software als Zweckbetrieb
Kongressveranstaltungen eines Vereins zur Förderung der Open-Source-Software können Zweckbetriebe i. S. von § 68 Nr. 8 AO sein, wenn dabei Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt werden (Bezug: § 14, § 65, § 68 Nr. 8 AO; § 3 Nr. 7 GewStG; § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; § 4 Nr. 22 Buchst. a, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG).
(1) Der klagende Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Nach seiner Satzung ist Zweck des Vereins die Förderung der Nutzung freier Software i. S. der Open Source Definition. Es handelt sich um eine sog. freie Software, für die der Quellcode frei verfügbar ist und die ohne Einschränkungen benutzt werden darf. Sie darf ohne Zahlungsverpflichtungen kopiert, verändert und weitergegeben werden. Die freie Software ist auf eine kooperative Softwareentwicklung und eine weitestgehende...