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BFH 17.05.2017 X R 10/15, StuB 21/2017 S. 836

Einkommen-/Lohnsteuer | Teilweise Steuerfreiheit von Zahlungen in eine schweizerische Pensionskasse, die zum Ausgleich von Rentenminderungen wegen vorzeitigen Ruhestands geleistet werden

(1) Eine Spezialeinlage, die ein Arbeitgeber in eine schweizerischen Pensionskasse zur Erleichterung des vorzeitigen Ruhestands seines Arbeitnehmers und zum Ausgleich der damit verbundenen Rentenminderungen leistet, kann gem. § 3 Nr. 28 EStG zur Hälfte steuerfrei sein. Voraussetzung ist aber, dass die Zahlung in das Obligatorium der Pensionskasse geleistet wird. (2) Soweit die Spezialeinlage nicht gem. § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei ist, kann sie gem. § 34 i. V. mit § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG ermäßigt besteuert werden (Bezug: § 3 Nr. 28, Nr. 56, Nr. 62, Nr. 63, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b, Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, Abs. 4, § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa und bb, § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2 EStG; § 55 Abs. 2 EStDV; § 2 Abs. 1 Nr. 3 LStDV; § 187a SGB VI).

Praxishinweise

Nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei sind u. a. die Zahlungen des Arbeitgebers zur Übernahme der Beiträge i. S. des § 187a des Sech...BGBl 2001 II S. 810