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IWB Nr. 21 vom Seite 814

Die belgische „Fairness Tax“

Unvereinbarkeit mit Europarecht und Fragen, die sich nun vor dem Verfassungsgericht Belgiens stellen

Dirk De Wolf

Laut Europäischem Gerichtshof stellt die „Fairness Tax“ in Belgien keine verbotene Quellensteuer im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie dar ( NWB KAAAG-53266). Aber der EuGH hat zu zwei anderen Punkten der Regelung durchaus bemerkenswerte Anmerkungen gemacht. Hier soll nicht allein diese Entscheidung besprochen werden, sondern es werden anhand einiger Beispiele allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der „Fairness Tax“ beantwortet.

Kernaussagen
  • Neben belgischen Unternehmen unterliegen bislang auch belgische Betriebsstätten von ausländischen Unternehmen der „Fairness Tax“.

  • Die belgische „Fairness Tax“ verstößt jedenfalls gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie.

  • Vorläufig bleibt noch abzuwarten, wie das belgische Verfassungsgericht im Hinblick auf einen zusätzlichen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit entscheiden wird. Erst im Anschluss wird man die tatsächlichen Auswirkungen auf Steuerpflichtige, die „Fairness Tax“ gezahlt haben, abschätzen können.

I. Einleitung

1. Hintergrund der „Fairness Tax“

[i]Voraussetzung ist in erster Linie, dass ein großes Unternehmen Dividenden ausschüttet, die sonst praktisch steuerfrei bliebenSeit dem Veranlagungsjahr 2014 müssen Gesellschaften in Belgien, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind, eine besondere Steuer mit der Be...