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IWB Nr. 21 vom Seite 798

Neues, strafferes EU-Streitbeilegungsverfahren für Steuerjahre ab 2018

[i]ECOFIN, Vorschlag v. 25.10.2017 - COM(2016) 686 final unter https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/com_2016_686_de.pdfDer Rat der EU (ECOFIN) hat sich am auf einen Richtlinienvorschlag über Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU verständigt. Die Änderungen im Streitbeilegungsverfahren sind weitreichend. Für Steuerpflichtige besteht damit in Zukunft die berechtigte Erwartung, dass die Mitgliedstaaten binnen zwei Jahren eine verbindliche Einigung finden sollen. Das straffere Verfahren soll für Beschwerden gelten, die ab dem zu Streitfragen im Zusammenhang mit Steuerjahren ab dem eingereicht werden. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollen den Anwendungszeitraum auf Beschwerden wegen Angelegenheiten aus früheren Steuerjahren vorverlegen dürfen.