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PiR Nr. 11 vom Seite 351

Kodifizierung und Definition von Wesentlichkeit?

PD Dr. Andreas Haaker und WP Dr. Jens Freiberg

Die Bedeutung des Wesentlichkeitskriteriums ist nicht zu bestreiten. Ohne Beachtung der Wesentlichkeit ist eine hinreichende Erfüllung der Informationsfunktion nicht zu gewährleisten. Fraglich ist jedoch, ob hierbei eine explizite Kodifizierung und exakte Definition des Wesentlichkeitskriteriums hilfreich wäre.

Contra

„Die bei der Rechnungslegung allgegenwärtige Wesentlichkeit hat etwas Gespenstisches an sich: Überall taucht sie auf, jeder führt sie im Mund, doch wenn man sie dingfest machen will, entzieht sie sich der ‚Haltbarkeit'“ (Hoffmann, StuB 2016 S. 165 NWB ZAAAF-68149). Dabei handelt es sich bei der Anwendung des Wesentlichkeitskriteriums um eine alltägliche Klugheits- und Vernunftsfrage, denn „[n]icht zwischen wichtig und unwichtig unterscheiden zu können, ist das Wesen der Dummheit“ (Bolz, APuZ 41/2009 S. 3). Diese in der Rechnungslegung und Prüfung als Wesentlichkeitsvorbehalt angewandte Lebensweisheit ist von außerordentlicher Bedeutung, denn dem „allseits beklagten ‚overload' kann nur durch eine stärker verankerte Mentalität zur Berücksichtigung des Wesentlichkeitsgedankens gegengesteuert werden“ (Hoffmann, StuB 2016 S. 165 NWB ZAAAF-68149). Das Gegenteil einer ...

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