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STFAN Nr. 11 vom Seite 19

Familienleistungsausgleich – Voraussetzungen der Förderung

David Jauch, Dipl.-Finanzwirt (FH); Maikammer

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Grundlagen der steuerrechtlichen Berücksichtigung von Kindern. Abgerundet wird die Darstellung durch zahlreiche Beispiele sowie durch ein Prüfschema. Teil 1 beschäftigt sich mit den Voraussetzungen der Förderung. Teil 2 erörtert (voraussichtlich in STFAN 12/2017) die Höhe der steuerlichen Vergünstigungen und die Günstigerprüfung.

Allgemeines

Mit Familienleistungsausgleich bezeichnet man die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Die rechtlichen Grundlagen für die Berücksichtigung von Kindern im Steuerrecht finden sich in den §§ 31, 32 und 63 EStG. Während § 32 EStG die zentrale Vorschrift zur Prüfung eines berücksichtigungsfähigen Kindes darstellt und die Höhe der Freibeträge für Kinder im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung enthält, stellt § 63 EStG die Grundlage für die Berücksichtigung von Kindern beim Kindergeld dar.

Beachte

Bei Streitigkeiten um das Kindergeld gilt die Finanzgerichtsbarkeit.

Der Familienleistungsausgleich und die steuerliche Freistellung eines Kindes basieren auf zwei Säulen. Die steuerliche Freistellung eines Einkommen...

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