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Gesetzliche und vertragliche Grundlagen des zahnärztlichen Abrechnungswesens
Die zahnärztliche Abrechnung ist sehr umfangreich. In diesem Artikel erfahren Sie die Grundlagen der Abrechnung bei Kassen- und Privatpatienten. Ein kleiner Einblick in den Paragraphen-Dschungel soll Ihnen zeigen, worauf Sie achten müssen. Aber keine Sorge – es ist kein Hexenwerk!
Das zahnärztliche Abrechnungswesen unterteilt sich in
die Abrechnung von Kassenleistungen
die Abrechnung von Privatleistungen.
Die Abrechnung von Kassenleistungen
Im Jahr 1911 wurden die ersten Sozialversicherungen in der Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengefasst.
Die damals aufgeführten Krankenkassen werden bis heute als sogenannte RVO-Kassen bezeichnet. Die offizielle Bezeichnung lautet Primärkassen.
Die gesetzliche Grundlage für die Kassenabrechnung bildet das Sozialgesetzbuch (SGB), insbesondere das SGB V Gesetzliche Krankenversicherung. Zwischen den Bundesverbänden der Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) wurden der Bundesmantelvertrag für Zahnärzte (BMV-Z) und der Ersatzkassenvertrag für Zahnärzte (EKV-Z) mit dem Bewertungsmaßstab für Kassenzahnärztliche Leistungen (BEMA) vereinbart.
Den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander bestimmt der BEMA.
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