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MFA Nr. 11 vom Seite 9

So rechnen Sie Lungenfunktionsprüfungen nach GOÄ richtig und vollständig ab

Dr. Dr. Peter Schlüter Tiefenbach

Nach dem EKG ist die Lungenfunktionsprüfung eine der häufigsten diagnostischen Maßnahmen in den hausärztlichen und etlichen fachärztlichen Praxen. Die Abrechnung bei Privatpatienten nach GOÄ kann dabei recht unterschiedlich aussehen. Das hängt davon ab, welche Untersuchungen durchgeführt werden und welche technischen Möglichkeiten die eingesetzten Geräte bieten.

Wie immer bei der Abrechnung, kommt es darauf an, dass alle Leistungsinhalte der einzelnen abgerechneten GOPs vollständig erbracht werden und bei Nachfrage auch als Befund geliefert werden können.

Für die übliche Lungenfunktionsprüfung mit den gängigen Geräten werden die GO-Nrn. 605 und 605a berechnet.

Beachte

Die mehrmalige Durchführung einer Lungenfunktionsprüfung, z. B. vor und nach Medikamentengabe, kann nicht mehrfach mit den GOÄ-Nrn. 605 und 605a berechnet werden. Der zusätzliche Aufwand kann in diesem Fall nur über die Ausnutzung des Gebührenrahmens (Faktorsteigerung mit Begründung) geltend gemacht werden.

Eine weitere Untersuchungsleistung im Rahmen der Lungenfunktionsdiagnostik ist die Bestimmung des Atemwiderstands (Resistance). Diese wird mit der GO-Nr. 603 abgerechnet. Beachten Sie dabei, dass es keinen Ausschluss zu...

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