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FG Düsseldorf 22.08.2017 10 K 4104/14 E, NWB 45/2017 S. 3402

Einkommensteuer | Regelmäßige Arbeitsstätte eines Betriebsprüfers

Nach dem hat ein Betriebsprüfer seine regelmäßige Arbeitsstätte im Finanzamt.

Anmerkung:

Zwischen den Beteiligten waren die Voraussetzungen für die Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte in den Jahren 2012 und 2013 – und damit vor Inkrafttreten der Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht – streitig. Der Kläger ist beim beklagten Finanzamt als Betriebsprüfer tätig. Für die Streitjahre machte er Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle nach Dienstreisegrundsätzen (mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer) sowie Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheit von der Wohnung und dem Tätigkeitsmittelpunkt von mindestens acht Stunden geltend. Dem trat das beklagte Finanzamt mit dem Argument entgegen, die Dienststelle des Klägers sei als ...