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BMF 21.09.2017 IV C 5 - S 2334/11/10004-02, BBK 21/2017 S. 983

Lohn und Gehalt | BMF-Schreiben zu Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Dienstwagen

Das BMF äußert sich zu Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Kosten eines Dienstwagens, den er auch privat nutzen darf. Das BMF akzeptiert die neue BFH-Rechtsprechung. Danach mindern sowohl ein pauschales Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers als auch die Übernahme einzelner Kfz-Kosten den geldwerten Vorteil, der sich aus der Privatnutzung [i]BMF akzeptiert BFH-Rechtsprechungdes Kfz ergibt. Diese Minderung kann maximal zu einem geldwerten Vorteil von 0 € führen, nicht aber zu einem negativen Arbeitslohn oder zu Werbungskosten.

Beispiel

Der [i]Zuzahlungen können nicht zu Negativbetrag führenArbeitnehmer nutzt einen Dienstwagen mit einem Listenpreis von 50.000 € und zahlt monatlich ein Nutzungsentgelt von 600 € an seinen Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil nach der Fahrtenbuchmethode i. H. von 6.000 € (12 % von 50.000 €) wird aufgrund der jährlichen K...