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Schuldenzuordnung bei Übertragungen nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG
Gestaltung zur Vermeidung der Trennungstheorie
[i]Eggert, Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung, BBK 5/2016 S. 224 NWB GAAAF-67422 Zwischen einzelnen Senaten des BFH und dem BMF ist es umstritten, ob im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG die sog. strenge oder ggf. die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden ist. Damit einher geht eine erhebliche Unsicherheit bei der Beratung der Mandanten. In geeigneten Fällen kann der Sachverhalt jedoch so gestaltet werden, dass dieser zum einen unzweifelhaft keine Besteuerung auslöst und zum anderen auch noch rechtssicher abläuft.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Grundfall
1. Sachverhalt
[i]Übertragung von Grund und Boden A ist der alleinige Kommanditist bei der A-GmbH & Co. KG. Die Komplementär-GmbH ist weder am Vermögen noch am Ertrag der KG beteiligt. Weiterhin ist A Eigentümer eines (seit der Herstellung) an die A-GmbH & Co. KG vermieteten bebauten Geschäftsgrundstücks. Von den ursprünglichen Herstellungskosten sind 1.000.000 € noch nicht abgeschrieben. Der Grund und Boden weist Anschaffungskosten von 300.000 € aus.
Zur [i]Teschke/Kraft in Kanzler/Kraft/Bäuml, Einkommensteuergesetz Kommentar, 2. Aufl. 2017, § 6 Rz. 348 ff.Anschaffung des Grund und Bodens und zur Herstellung des Gebäudes hatte A ein Bankdarlehen aufgenommen, das noch ...