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NWB Nr. 45 vom Seite 3421

Gefragt ist die digitale Vorsorgevollmacht

Spannung vor der Revisionsentscheidung des BGH zum digitalen Nachlass

Mark T. Singer

E-Mail, Onlinebezahldienste und digitale Bankdienstleistungen gehören längst zu unserem Alltag – und dies keineswegs nur für die jüngere und internetaffine Generation. Von daher überrascht es auch nicht, dass inzwischen viele Nachlässe auch Aktiva und Passiva aus der digitalen Welt umfassen. [i]Pruns, NWB 29/2014 S. 2175 Darüber aber, was mit diesen Nachlassgegenständen nach dem Tod des Nutzers als seinem „digitalen Nachlass“ passieren soll, herrscht bislang kaum Klarheit. Auch nach der jetzt vorliegenden ersten obergerichtlichen Entscheidung des ) zur Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts hat sich an diesem Befund nichts geändert: Es bleiben weiterhin zahlreiche Rechts- und Praxisfragen ungelöst. Mit Spannung darf man daher die Entscheidung des BGH erwarten, bei dem die Revision (III ZR 183/17) anhängig ist. Solange diese Unsicherheiten aber bestehen, ist dringend zur privaten Vorsorge zu raten.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Digitaler Nachlass als rechtliche Herausforderung

Elektronische [i]Elektronische Medien und Internet gehören zum Alltag Medien und das Internet prägen bereits heute den digitalen Alltag einer breiten Mehrhei...