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Track 05-06 | Betriebsprüfungen: Auswertung digitalisierter Steuerdaten auch am Heimarbeitsplatz des Prüfers
Die Finanzverwaltung wendet das Urteil des BFH aus 2014 nicht an, wonach im Rahmen einer Außenprüfung die Herausgabe digitalisierter Steuerdaten zur Speicherung und Auswertung auf mobilen Rechnern der Prüfer nur verlangt werden darf, wenn Datenzugriff und Auswertung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen der Finanzverwaltung stattfinden. Das BMF hält auch die Auswertung am Arbeitsplatz im Homeoffice des Prüfers für zulässig.
Vor knapp drei Jahren hatte der Bundesfinanzhof der Finanzverwaltung die Grenzen aufgezeigt bei der Speicherung digitalisierter Steuerdaten anlässlich einer Betriebsprüfung.
Nach der Entscheidung des VIII. Senats des BFH kann die Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung die Herausgabe digitalisierter Steuerdaten zur Speicherung und Auswertung auf mobilen Rechnern der Prüfer nur verlangen, wenn der Datenzugriff und die Auswertung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen stattfinden oder in den Diensträumen der Finanzverwaltung. Nicht zulässig ist demnach die Auswertung am Heimarbeitsplatz des Prüfers .
Das konnte der Verwaltung naturgemäß nicht gefallen. Jetzt ist bekannt geworden: Das Bundesfinanzministeri...