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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 02 | Geschenke: Keine Einbeziehung der Pauschalsteuer in die 35 €-Grenze

Der BFH hatte kürzlich entschieden, dass die vom Schenker für ein Geschenk an Geschäftsfreunde übernommene Pauschalsteuer nach § 37b EStG ein weiteres Geschenk ist. Der Wert des Geschenks und die Steuer müssen demnach zusammengerechnet werden. Überschreitet die Summe den Betrag von 35 €, entfällt nach § 4 Abs. 5 EStG der Betriebsausgabenabzug. Erfreulicherweise wendet das BMF das Urteil jedoch nicht an. Es ist weiterhin allein der Wert des Geschenks maßgeblich.

Eine gute Nachricht gibt es für alle Freiberufler und Gewerbetreibende, die einem Geschäftspartner ein Geschenk machen und – wie üblich – die pauschale Einkommensteuer nach §  3 7 b EStG übernehmen.

Der Bundesfinanzhof hatte unlängst entschieden: Die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer durch den Schenker ist als weiteres Geschenk anzusehen. Überschreiten die Sachzuwendungen und das Steuer-Geschenk zusammen in einem Wirtschaftsjahr bei einem Empfänger 35 €, greift das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 EStG. Das gilt nach dem Urteil des IV. Senats des BFH ausdrücklich auch dann, wenn die 35 €-Grenze erst durch die Pauschalsteuer überschritten wird.

Das ist natürlich eine echte Steuerfalle. Nach der Sichtweise des BFH muss ein ...