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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 370

Erbschaftsteuerliche Bewertung bei Unternehmen

Wann lohnt sich IDW S1?

Dirk Gurn

Die Unternehmenswertermittlung nach IDW S1 ist als deutlich unternehmensindividuellere Methode sicherlich erheblich komplizierter als das vereinfachte Ertragswertverfahren. Dennoch sind alternative Berechnungen nach IDW S1 vor dem Hintergrund der Grenzen für Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 2, Abs. 7 ErbStG) und Finanzmittel (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG) des 2016 reformierten Erbschaftsteuergesetzes wichtig. Gleiches gilt bei Anwendung der Regel- und Optionsverschonung oder in Fällen, in denen Anteile an Kapitalgesellschaften unterhalb der Mindestbeteiligung des § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG liegen. Der nachfolgende Beitrag stellt zunächst den gedanklichen Ansatz des IDW S1 vor; im Anschluss wird anhand von Fallbeispielen der materielle Vergleich zwischen dem vereinfachten Ertragswertverfahren und dem Ertragswertverfahren nach IDW S1 gezogen. Dabei soll gleichzeitig gezeigt werden, dass bei weniger komplexen Bewertungsfällen, wie bei KMU-Unternehmen, die Anwendung des IDW S1 auf wenige Problemfelder reduziert wird und die Bewertung nach IDW S1 gegenüber dem vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG materiell durchaus lohnend sein kann.

Kernaussagen
  • Das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG ermöglicht eine Unternehmensbewertung unabhängig von der Rechtsform ...