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Gewerbeuntersagung | Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer UG wegen Steuerschulden
Die Unzuverlässigkeit eines Vertretungsberechtigten oder einer mit der Leitung eines Gewerbebetriebs beauftragten Person kann sich auch aus Tatsachen ergeben, die nicht in dem Gewerbebetrieb eingetreten sind, in dem der Betreffende als Vertretungsberechtigter oder Betriebsleiter bestellt ist.
Eine Gewerbeuntersagung gegenüber dem – sich als unzuverlässig erweisenden – Vertretungsberechtigten einer juristischen Person (§ 35 Abs. 7a Satz 1 GewO) soll dessen künftiger Tätigkeit als selbständiger Gewerbetreibender entgegenwirken. Daher sind auch seine persönlichen Steuerschulden bei der Beurteilung seiner Zuverlässigkeit zu berücksichtigen. Entscheidend sei dabei, ob sich die betreffenden Tatsachen auf die ordnungsgemäße Führung des in Rede stehenden Gewerbes auswirkten. Daneben komme es darauf an, dass der ...