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LG Berlin 18.10.2017 18 S 339/16, NWB 44/2017 S. 3332

Betriebskostenabrechnung | Bescheinigung des Vermieters über haushaltsnahe Dienstleistungen

Ein Mieter kann von seinem Vermieter beanspruchen, dass dieser in seiner Betriebskostenabrechnung bestimmte Nebenkosten sowie Kosten für Frisch- und Schmutzwasser nach einzelnen Beträgen und zugrunde liegenden Leistungen so aufschlüsselt, dass der Mieter zum Zwecke der Steuerersparnis gegenüber dem Finanzamt haushaltsnahe Dienstleistungen in Abzug bringen kann.

Anmerkung:

Nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Wohnungsmietvertrag war der Mieter verpflichtet, auf die Kosten für Heiz- und Betriebskosten Vorauszahlungen zu leisten, über die dann periodengerecht abzurechnen war. Formularmäßig war ausgeschlossen, dass der Vermieter dem Mieter eine Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen auszustellen hat. Dennoch verlangte der Mieter mit seiner Klage vom Vermieter eine Bescheinigu...