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FG Münster | Keine Körperschaftsteuerbefreiung für ein ausländisches Investmentvermögen des Vertragstyps
(1) Ein ausländisches Investmentvermögen des Vertragstyps kann Zweckvermögen des privaten Rechts i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG sein, wenn das gesamte Vermögen der unmittelbaren Kapitalanlage für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger dient, nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Vermögensgegenstände i. S. des § 2 Abs. 4 InvStG angelegt ist, die steuerliche Zurechnung der Anlagegüter nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO beim Investmentvermögen selbst erfolgt und die besondere Zweckbindung dauerhaft ist. (2) Die für ein Zweckvermögen des Privatrechts i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG erforderliche Dauerhaftigkeit der Zweckbindung ist gegeben, wenn die Möglichkeit der AnteilsscheinrückgabeS. 755 bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit des Investmentvermögens des Vertragstyps (einschließlich etwaiger Verlängerungszeiten) ausgeschlossen ist, d. h. die Bi...