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Umfang der Nachweispflichten nach § 50d Abs. 8 EStG
Anmerkung zu
[i]FG Düsseldorf, Urteil vom 6.4.2017 - 13 K 3086/15 E NWB PAAAG-54125 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit können in grenzüberschreitenden Sachverhalten regelmäßig im Tätigkeitsstaat besteuert werden, wobei Deutschland solche Einkünfte i. d. R. unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung ausnimmt. Da jedoch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eine besondere Gefahr der pflichtwidrigen Nichterklärung im anderen Staat erkannt wird, wird diese Freistellung an einen nach § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG zu erbringenden Nachweis geknüpft. Nachdem das Bundesverfassungsgericht ( - 2 BvL 1/12) § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG für verfassungskonform erklärte, ergeht eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen zur Auslegung dieses Nachweiserfordernisses. Dies gilt auch für die nachfolgend besprochene Entscheidung des ).
Schwierigkeiten bzw. Unmöglichkeiten bei der Einholung einer offiziellen Bestätigung über die Besteuerung im anderen Staat rechtfertigen auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes keine Reduzierung der Nachweispflicht nach § 50d Abs. 8 EStG auf eine Plausibilitätsprüfung.
Auch im Anwendungsbereich des § 50d Abs. 8 EStG gelten die Grundsätze de...