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Auslagerung von Pensionszusagen auf eine Rentner-GmbH
Ein besonderes Problem in der Praxis stellt die Auslagerung von Pensionszusagen auf eine Rentner-GmbH dar. Anlass dafür ist z. B. die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen. In diesen Fällen werden dann Wege gesucht, wie bestehende Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer steuerneutral „entsorgt“ werden können.
I. Neue Rechtsprechung des BFH
Mit den Urteilen vom hat der BFH nunmehr die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen zusammen mit entsprechenden Finanzmitteln im Wege der befreienden Schuldübernahme nach §§ 415 ff. BGB auf eine neu gegründete Rentner-GmbH ( NWB VAAAF-85892, BStBl 2017 II S. 730 = Kurzinfo StuB 2016 S. 874 NWB NAAAF-86563) oder eine bereits bestehende GmbH ( NWB AAAAF-85886, BFH/NV 2017 S. 16) ohne Lohnzufluss zugelassen.
Im Urteilsfall VI R 18/13 hatte der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, der einen Pensionsanspruch gegen die A-GmbH von 50 % seines letzten Aktivgehalts hatte, vor dem beabsichtigten Verkauf seiner Anteile die B-GmbH gegründet und auf diese gegen Zahlung von 467.000 € die Pensionsverpflichtung der A-GmbH übertragen. Der Ablösebetrag war der A-GmbH zuvor ...