Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB-BB Nr. 11 vom Seite 336

Diese Rechte haben Ihre Mandanten bei Verdacht auf unsolide Insolvenzverwaltung

Aktive Insolvenzkultur kann Gläubigerschaden minimieren

Prof. Dr. Harald Ehlers

Warum haben Insolvenzverwalter so einen schlechten Ruf? „Weil es immer wieder welche gibt, die ihren Job nicht gut machen“, sagt Insolvenzverwalter Martini (Spiegel Online vom ) und erzählt von einer Tiefbaufirma, die 2007 Insolvenz anmeldete. Damals strich der Insolvenzverwalter für zehn Wochen Arbeit ein Honorar von 14,5 Mio. € ein – laut Gericht 11 Mio. € zu viel. Zurückgezahlt hat er das Geld bisher nicht. Prof. Hans Haarmeyer formuliert es noch drastischer: „1.000 der rund 1.900 in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter sollte man aussortieren“, fordert er im Manager Magazin (), „denen würde ich nicht einmal die Betreuung meiner Mutter im Altersheim übertragen.“ Im Folgenden erhalten Sie Tipps, wie Ihre Mandanten schon bei Verdacht auf unsolide Insolvenzverwaltung reagieren sollten – damit sie als Gläubiger ihren Schaden minimieren.

I. Praxisbeispiel einer Tiefbaufirma

Die eingangs angesprochene Tiefbaufirma Bohlen & Doyen aus Wiesmoor meldete im Jahr 2007 Insolvenz an. Zum Insolvenzverwalter wurde K. bestellt, der für sich und sein Team für zehn Wochen Arbeit 14,5 Mio. € Vergütung aus der Insolvenzmasse beim Amtsgericht Aurich beantragte und auch erhielt. Nach ...