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Einkommensteuer | Zusätzliche Beitragszahlung in eine schweizerische Pensionskasse zum Ausgleich von Rentenminderungen wegen vorzeitigen Ruhestands
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Spezialeinlage, die ein Arbeitgeber in eine schweizerische Pensionskasse zur Erleichterung des vorzeitigen Ruhestands seines Arbeitnehmers und zum Ausgleich der damit verbundenen Rentenminderungen leistet, kann gem. § 3 Nr. 28 EStG zur Hälfte steuerfrei sein. Voraussetzung ist aber, dass die Zahlung in das Obligatorium der Pensionskasse geleistet wird. (2) Soweit die Spezialeinlage nicht gem. § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei ist, kann sie gem. § 34 i. V. mit § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG ermäßigt besteuert werden.
Das Urteil ist nur für die – wie schon die Vielzahl bisher veröffentlichter Entscheidungen belegt – zahlreichen Grenzgänger in die Schweiz von Bedeutung, die auch die Schweizer Regelungen zur Altersteilzeit oder zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand in An...