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NWB Nr. 43 vom Seite 3267

Rechtssichere (elektronische) Kommunikation mit den Finanzgerichten

Dr. Felix Magnus Kessens, Richter am Finanzgericht, Münster.

[i]Zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs s. Viefhues, NWB 38/2013 S. 3003Rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten ist zur Vermeidung von Haftungsrisiken unerlässlich. Mit welchen Kommunikationsmitteln derzeit und in Zukunft Klagen erhoben oder Prozesserklärungen wirksam abgegeben werden können, muss jedem Steuerberater und Rechtsanwalt bekannt sein. Nachfolgend wird aufgrund des in § 52a Abs. 1 Satz 1 FGO Bezug genommenen Landesrechts die Rechtslage für die Finanzgerichte in NRW dargestellt.

I. Worst-Case

[i] FG Münster, Urteil vom 26.4.2017 - 7 K 2792/14 E NWB RAAAG-49656 Am letzten Tag der Klagefrist reicht Steuerberater X beim Finanzgericht Münster per E-Mail eine in der Sache aussichtsreiche Klage ein. Der E-Mail fügt er als Anlage die Klageschrift mit eingescannter Unterschrift bei. Weitere Dokumente gehen bei Gericht bis zum Fristablauf nicht ein.

Konsequenz: [i]Unzulässigkeit der elektronischen Klageerhebung über das Elster-Portal Die Klage ist unzulässig. Gemäß § 64 Abs. 1 FGO ist eine Klage bei Gericht grundsätzlich schriftlich zu erheben. Ergänzend zu § 64 FGO bestimmt § 52a Abs. 1 Satz 1 FGO, dass die Beteiligten dem Gericht zwar auch elektronische Dokumente übermitteln können. Nach § 52a Abs. 1 Satz 3 FGO (ab : Abs. 3) sind aber Dokumente, die einem schriftlich zu unterzeichnenden Schriftstück gleichstehen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur z...