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WP Praxis Nr. 11 vom Seite 287

Häufige Mängel in der Rechnungslegungspraxis der „Public Interest Entities“

Hinweise auf besonders wichtige Prüfungssachverhalte aus Fehlerveröffentlichungen nach WpHG

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps und Marcel Jordan

Für Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse („Public Interest Entity“ – PIE), verlangt die EU-APrVO nun im Bestätigungsvermerk eine individuelle, risikobezogene Berichterstattung. Anwendungspflicht besteht dazu für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem . IDW EPS 401 gibt Umsetzungshinweise für diese Berichterstattung mit „Guidance“ zur Bestimmung und Mitteilung sogenannter besonders wichtiger Prüfungssachverhalte. Ihre Bestimmung ist einzelfallorientiert und damit stark ermessensbehaftet. Das schürt gewisse Unsicherheiten. Fehlerveröffentlichungen aufgrund von Enforcement-Verfahren liefern Anhaltspunkte, welche Fälle bzw. Sachverhalte regelmäßig in der Rechnungslegungspraxis der PIE fehlerbehaftet waren und aufgrund dessen mit in die Überlegungen zur Bestimmung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte einbezogen werden sollten. Der Beitrag präsentiert die Ergebnisse einer Auswertung dazu, die kürzlich an der Hochschule Koblenz durchgeführt wurde.

Kernaussagen
  • Der Bestätigungsvermerk bei PIE wird künftig durch Mitteilung besonders wi...