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Differenzbesteuerung beim Verkauf von Alt-Fahrzeugteilen
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Grundlagen der Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG gilt für Lieferungen von beweglichen körperlichen Gegenständen, sofern für diese Gegenstände kein Recht zum Vorsteuerabzug bestand. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Der Unternehmer ist Wiederverkäufer.
Für die im Gemeinschaftsgebiet gelieferten Gegenstände wurde keine Umsatzsteuer geschuldet, keine Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung erhoben oder die Differenzbesteuerung angewendet.
Die Gegenstände sind keine Edelsteine oder Edelmetalle.
Als begünstigte Gegenstände kommen sog. Gebrauchtgegenstände in Betracht. Die Zusammenführung von mehreren Gegenständen, die als ein neuer Gegenstand weiterverkauft werden, sowie das Zerlegen in Einzelteile und deren Weiterverkauf unterliegen nicht der Differenzbesteuerung.
Beim Verkauf muss dem Gebrauchtgegenstand unverändert die Funktion zukommen, die er beim Erwerb hatte. Die Funktion bzw. das Wesen des Gebrauchtgegenstands dürfen beim Verkauf nicht verändert werden.
Als Wiederverkäufer gelten Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Gegenstände erwerben und wieder verkaufen, sowie ...