Wirtschaftsunterricht mit Kick
1. Aufl. 2017
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„Die jungen Leute glauben, Geld sei alles. Wenn sie groß sind, glauben sie nicht mehr: Sie sind sich dessen sicher.“
(Quelle: Oscar Wilde (1854 - 1900), irischer Lyriker)
3. Geschäftsfähigkeit
3.1 Fachlicher Hintergrund
Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten nach dem BGB als geschäftsunfähig. Das hat zur Folge, dass sie rechtswirksam keinerlei Rechtsgeschäfte abschließen können. Der Grund für diese Regelung ist es, die Kinder vor ihrem eigenen, aufgrund mangelnder Lebenserfahrung evtl. vorschnellen und unüberlegtem Handeln zu schützen.
Mit dem 18. Lebensjahr erreichen sie die Volljährigkeit und werden voll geschäftsfähig. Das bedeutet, sie dürfen jetzt alle legalen Rechtsgeschäfte abschließen (ausgenommen sind illegale Geschäfte, wie z. B. Kauf von Drogen, Waffen etc.).
Alle Kinder, die zwar bereits das 7. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind beschränkt geschäftsfähig. Ihre Geschäftsfähigkeit ist durch besondere Vorschriften geregelt. Durch diese Regelungen werden die Jugendlichen einerseits weiterhin geschützt und können andererseits gleichzeitig erste selbstständige rechtliche Schritte ...